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   BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20   

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BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20 (https://dejure.org/2021,8189)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2021 - 2 B 69.20 (https://dejure.org/2021,8189)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 (https://dejure.org/2021,8189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Überprüfung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten i.R.e. Anfechtungsklage; Erhebung und Würdigung sog. präsenter Beweismittel

  • rewis.io
  • doev.de PDF

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; vorläufige Dienstenthebung; vorläufige Maßnahme; Disziplinarverfahren; Disziplinarverfügung; Entlassung; Prognoseentscheidung; Anfechtungsklage; maßgeblicher Zeitpunkt; Prüfungsmaßstab; gerichtliche Prüfdichte; Sachverhaltsaufklärung; gerichtliche ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Überprüfung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten i.R.e. Anfechtungsklage; Erhebung und Würdigung sog. präsenter Beweismittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 540
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass der Milderungsgrund der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung durch einen bislang unbescholtenen Beamten je nach den Umständen des Einzelfalls als mildernder Gesichtspunkt im Rahmen der Gesamtwürdigung nach § 13 BDG und den inhaltsgleichen Bemessungsregelungen der Länder zu berücksichtigen ist (stRspr, BVerwG, Urteile vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 25 S. 14 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 33; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 2 B 1.17 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 46 Rn. 8).

    Weiter ist anerkannt, dass diese Bemessungsregelungen sowie das im Disziplinarverfahren geltende Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangen, dass - über die in der Rechtsprechung entwickelten "anerkannten" Milderungsgründe hinaus - bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme sämtliche be- und entlastenden Gesichtspunkte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 37 und Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 2 B 79.18 - NVwZ-RR 2020, 749 Rn. 13).

    Soweit in der Beschwerdebegründung der Begriff des Orientierungsrahmens verwendet wird, ist ergänzend darauf zu verweisen, dass sich dieser nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich nach der abstrakten Strafandrohung der jeweiligen Strafnorm richtet (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 19 f.).

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Das Gericht kann - anstelle der Disziplinarbehörde - gemäß § 21 Satz 3 AGVwGO BW eine eigene Bemessung der Disziplinarmaßnahme auf der Grundlage der Zumessungsregelungen der §§ 26 ff. LDG BW vornehmen (BVerwG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 65).

    In Anbetracht des Umstands, dass der Landesgesetzgeber die Gebührenfreiheit für das gerichtliche Disziplinarverfahren ausdrücklich aufheben wollte (vgl. LT-Drs. 14/2996 S. 149), muss das Fehlen einer Gebührenregelung für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ebenso wie für das Revisionsverfahren selbst (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f.) als planwidrige Regelungslücke bewertet werden.

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Nichts anderes kann bei der gerichtlichen Überprüfung der vorläufigen Maßnahmen ab Einleitung des Disziplinarverfahrens gelten (s.a. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 - Buchholz 235.1 § 38 BDG Nr. 3 Rn. 29 ).

    Notwendig ist, dass im Disziplinarverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkannt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 - Buchholz 235.1 § 38 BDG Nr. 3 Rn. 21).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 16. April 2020 - 2 B 5.19 - NVwZ-RR 2020, 933 Rn. 6).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz, ein Gebot der Logik (Denkgesetz) oder der rationalen Beurteilung nicht beachtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 19, vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 41 f. m.w.N. und vom 25. November 2020 - 2 B 15.20 - Rn. 6).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, dass sich der maßgebliche Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht nach dem Prozessrecht, sondern nach dem jeweiligen materiellen Recht richtet (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 ).
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Diese Grundsätze finden trotz des anderen Regelungskonzepts der §§ 25 ff. LDG BW auch auf die Maßnahmebemessung nach diesen Vorschriften Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 7, 12).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn das Gericht einen allgemeinen Erfahrungssatz, ein Gebot der Logik (Denkgesetz) oder der rationalen Beurteilung nicht beachtet (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 19, vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 26 Rn. 41 f. m.w.N. und vom 25. November 2020 - 2 B 15.20 - Rn. 6).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2021 - 2 B 69.20
    In Anbetracht des Umstands, dass der Landesgesetzgeber die Gebührenfreiheit für das gerichtliche Disziplinarverfahren ausdrücklich aufheben wollte (vgl. LT-Drs. 14/2996 S. 149), muss das Fehlen einer Gebührenregelung für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ebenso wie für das Revisionsverfahren selbst (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f.) als planwidrige Regelungslücke bewertet werden.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst durch Begehung eines außerdienstlichen

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem

  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von

  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 1.17

    Tätige Reue eines Beamten als Milderungsgrund i.R. der disziplinarrechtlichen

  • BVerwG, 25.11.2020 - 2 B 15.20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Alternativgeschehen i.R.e. Verurteilung eines

  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen

    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren nach den analog anzuwenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden (BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f. sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 35 f. und vom 29. Oktober 2021 - 2 B 34.21 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 89 Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 - DL 16 S 752/22

    Befangenheit eines Amtsträgers im Disziplinarverfahren - Heilung eines

    Der Senat hat seiner Prüfung dabei die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegenden Erkenntnisse und vorhandenen Ermittlungsergebnisse des Disziplinarverfahrens unter Berücksichtigung und Würdigung der dafür angeführten Beweismittel oder nach zur Auswertung in Betracht kommender Beweismittel vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 B 69.20 -, NVwZ-RR 2021, 540 ).

    cc) Ob die materiellen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der vorläufigen Dienstenthebung im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 B 69.20 -, NVwZ-RR 2021, 540 ) immer noch gegeben sind, erscheint demgegenüber sehr fraglich.

  • BVerwG, 01.03.2021 - 2 B 70.20

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung als Voraussetzung für den

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wies der Senat durch Beschluss vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - zurück.

    Zur Begründung wird auf die Gründe in dem Beschluss des Senats vom 25. Februar 2020 im Verfahren BVerwG 2 B 69.20 verwiesen.

    Sie sind mit den Revisionszulassungsgründen, die im Beschwerdeverfahren BVerwG 2 B 69.20 vorgetragen worden sind, identisch.

  • VGH Bayern, 09.02.2024 - 21 ZB 19.1734

    Ingenieurversorgung, erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung,

    Hat ein anwaltlich vertretener Kläger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht durch Stellung eines Beweisantrags auf die von ihm nunmehr beanstandete unterbliebene Sachaufklärung hingewirkt, kann eine Aufklärungsrüge keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - juris Rn. 5), außer es wird dargelegt, aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne einen Beweisantrag hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2021 - 2 B 69.20 - juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 18.8.2022 - 10 ZB 22.1265 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 21.09.2022 - 12 B 90/22

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten; Berücksichtigung von Veränderungen der

    Dass auch nachträglich eingetretene Veränderungen der Sachlage zu berücksichtigen sind, folgt daraus, dass bei Dauerverwaltungsakten, wie sie die vorläufige Dienstenthebung darstellt (Weiß, a. a. O. Rn. 104), grundsätzlich die jeweils aktuelle Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 22. Juli 2002 - 2 WDB 1, 02 -, juris Rn. 5) sowie aus dem in § 38 Abs. 4 SächsDG ausdrücklich verankerten Aktualisierungsgebot.

    Aus dem Aktualisierungsgebot folgt vielmehr, dass solche Maßnahmen von Amts wegen laufend und auch während eines gerichtlichen Verfahrens von der zuständigen Disziplinarbehörde auf ihre Berechtigung zu überprüfen und im Fall einer veränderten Sach- und Rechtslage nach pflichtgemäßen Ermessen anzupassen oder aufzuheben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 -, juris Rn. 19; Urban, a. a. O. Rn. 51).

  • BVerwG, 29.10.2021 - 2 B 34.21

    Gerichtliche Bestätigung einer Disziplinarverfügung nach dem LDG BW bei nur

    Einer Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren bedarf es nicht, weil für das Verfahren streitwertunabhängig Gerichtsgebühren aus den analog anzuwenden Bestimmungen des Landesrechts erhoben werden ( BVerwG, Urteile vom 21. April 2016 - 2 C 4.15 - BVerwGE 155, 6 Rn. 81 f. und - 2 C 13.15 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 42 Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 35 f.).
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    Rspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 2 B 69/20 -, juris, m.w.N.
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine

    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 = beckonline Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2022 - DL 16 S 3919/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen störungsabwehrende vorläufige Dienstenthebung

    Die Rechtmäßigkeit der entfernungsvorbereitenden vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LDG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25.02.2021 - 2 B 69.20 -, NVwZ-RR 2021, 540 ; siehe auch Wahlen, a.a.O., § 22 LDG Rn. 7) auf der Grundlage der im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vorliegenden Erkenntnisse und vorhandenen Ermittlungsergebnisse des Disziplinarverfahrens unter Berücksichtigung und Würdigung der dafür angeführten Beweismittel oder noch zur Auswertung in Betracht kommender Beweismittel zu beurteilen.
  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer

    Deshalb muss von der Beschwerde gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Korrektur des dem Beteiligten seit langem bekannten, von ihm aber erstmals im Zulassungsverfahren nach § 132 Abs. 2 VwGO gerügten Verfahrensfehlers, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht das Vorliegen eines solchen Verfahrensfehlers auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufklärungsrüge: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6, vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18 und vom 25. Februar 2021 - 2 B 69.20 - NVwZ-RR 2021, 540 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2023 - DL 16 S 2467/21

    Disziplinarrechtliche Sanktion des Besitzes von Kinderpornographie;

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2100/21

    Amphetamin; Beikonsum; Berufliche Interessen; Cannabis; Entziehung der

  • VGH Bayern, 18.08.2022 - 10 ZB 22.1265

    Keine Berufungszulassung bei Klage gegen angeordnete Leinenpflicht

  • VGH Bayern, 02.08.2023 - 24 ZB 23.1119

    Keine Zulassung der Berufung - Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2021 - 4 A 2417/19

    Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft in einem berufsständischen

  • OVG Thüringen, 04.10.2023 - 3 ZKO 603/21

    Infektionsschutzrechtlicher Anspruch auf Abklärung eines Erkrankungsverdachts

  • VG Hamburg, 19.01.2023 - 33 D 2521/21

    Zeiterfassungspflicht bei Führungskräften der Hamburger Polizei; Entfallen des

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